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Jagd- und Sportwaffenversicherung

Eine Jagd- und Sportwaffenversicherung ist gedacht für Jäger- und Sportschützen, sowie Jagd- und Schützenvereine. Versichert ist durch eine Jagd- und Sportwaffenversicherung dabei insbesondere die sportliche Ausrüstung wie zum Beispiel die Jagd- und Sportwaffen einschließlich Zubehör, die Zielfernrohre, die Ferngläser, die Gewehrkoffer, sowie die Munition und die Ausrüstungsgegenstände einschließlich Bekleidung, Von den Schäden her versichert ist bei der Jagd- und Sportwaffenversicherung dabei der Verlust, sowie die Beschädigung und die Zerstörung der Gegenstände, wie zum Beispiel durch Raub, Elementarereignissen, Selbstentzündung, Selbstentladung, aber auch Unfall oder Ungeschicklichkeit, aber auch Brand, Blitz, Explosion und Wassereinbruch. Wie bei jeder anderen Versicherung, so gibt es auch bei der Jagd- und Sportwaffenversicherung auch Ausschlüsse, wie zum Beispiel die Abnutzung der Gegenstände, oder aber deren Verschleiß, durch Konstruktions- oder Herstellungsmängel, sowie Funktionsstörungen, Rost und Witterungseinflüsse, aber auch Kratzer und Schrammen, sowie der Verwendung von nicht geeigneter Munition, und durch Hängen-, Stehen- und Liegenlassen. Die Standardausschlüsse Krieg, Kernenergie und innere Unruhen sind natürlich auch nicht versichert. In einem Schadensfall wird bei einer Jagd- und Sportwaffenversicherung dabei der Neuwert der versicherten Gegenstände ersetzt. Bei der Versicherung von Waffen sind dabei ab einem Einzelwert von mehr als 5.000 Euro ein Wertnachweis erforderlich. Wenn dabei der Zeitwert niedriger ist als 50 Prozent des Neuwertes, gilt der Zeitwert als Versicherungswert. Die Gefahrenbereiche, die eine Jagd- und Sportwaffenversicherung dabei abdeckt, erstreckt sich zum Beispiel auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung der versicherten Gegenstände in der Wohnung des Versicherungsnehmers, sowie den Transport der versicherten Gegenstände zum Revier, bzw. Schießstand, sowie auf die eigentliche Jagdausübung, aber auch durch die Reparatur der versicherten Gegenstände durch Dritte.

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